Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit · von Enz-Räumung Bietigheim-Bissingen
Wohnungsauflösung nach einem Todesfall: Checkliste für Angehörige
Kurz gesagt
Vor der Wohnungsauflösung stehen drei Dinge: die Berechtigung klären (Erbschein, Testament oder Vollmacht), wichtige Dokumente und Erinnerungsstücke sichern und den Mietvertrag fristgerecht beenden. Erben und Vermieter können nach § 564 BGB innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist kündigen; geräumt werden muss bis zum Mietende.
Wenn ein Mensch stirbt, bleibt neben der Trauer viel Organisatorisches. Die Auflösung der Wohnung kommt dabei meist nicht zuerst, aber sie hat oft eine Frist. Diese Checkliste hilft, die Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge zu bringen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung — bei Unsicherheiten fragen Sie das Nachlassgericht, einen Notar oder einen Anwalt.
1. Die ersten Tage: Sterbeurkunde und Bestattung
- Tod beim Standesamt anzeigen. Nach § 28 Personenstandsgesetz muss der Tod spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Häufig übernimmt das das Bestattungsunternehmen.
- Mehrere Sterbeurkunden anfordern. Banken, Versicherungen, Vermieter und Behörden verlangen sie, oft im Original oder beglaubigt.
- Bestattung organisieren und dabei nach einer Bestattungsverfügung oder einem Vorsorgevertrag schauen.
2. Klären, wer handeln darf
Bevor in der Wohnung etwas weggegeben wird, muss klar sein, wer über den Nachlass bestimmen darf.
- Testament suchen und beim Nachlassgericht abliefern. Ein notarielles Testament liegt meist schon dort.
- Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, falls Banken oder Vermieter ihn verlangen. Manchmal reicht ein eröffnetes notarielles Testament.
- Vollmacht über den Tod hinaus prüfen. Hat der Verstorbene eine solche Vollmacht erteilt, kann der Bevollmächtigte oft schon vor dem Erbschein handeln.
- Ausschlagung bedenken. Ist der Nachlass möglicherweise überschuldet, beträgt die Frist zur Ausschlagung nach § 1944 BGB sechs Wochen ab Kenntnis. Wer ausschlagen will, sollte vorher keine Gegenstände aus dem Nachlass verwerten oder eine Räumung beauftragen — lassen Sie sich dazu beraten.
3. Mietvertrag: die wichtigste Frist
Stirbt ein Mieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Lebte ein Ehe- oder Lebenspartner oder ein anderes Familienmitglied mit im Haushalt, kann es in den Vertrag eintreten. Tut das niemand, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt.
Nach § 564 BGB können dann Erben und Vermieter innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, nachdem sie vom Tod und davon Kenntnis erlangt haben, dass niemand in den Vertrag eintritt oder ihn fortsetzt. Bis zum Ende der Kündigungsfrist ist die Miete weiter zu zahlen, in der Regel aus dem Nachlass.
- Kündigung schriftlich und mit Nachweis der Erbenstellung senden.
- Mit dem Vermieter früh einen Übergabetermin und den erwarteten Zustand klären: meist besenrein, Schönheitsreparaturen nach Mietvertrag.
- Kaution: Sie steht nach Abrechnung den Erben zu.
4. Verträge und laufende Kosten beenden
| Vertrag | Was zu tun ist |
|---|---|
| Strom, Gas, Wasser | Zählerstand bei Übergabe ablesen, Versorger informieren |
| Telefon, Internet, Mobilfunk | Kündigen; nach Kündigungsmöglichkeiten im Todesfall fragen |
| Rundfunkbeitrag | Beim Beitragsservice abmelden |
| Versicherungen | Haftpflicht, Hausrat und Lebensversicherung informieren |
| Zeitungen, Abos, Vereine | Kündigen |
| Bank | Konten sperren lassen oder auf die Erben umschreiben |
| Post | Nachsendeauftrag an einen Erben einrichten |
Melden Sie den Tod auch dem Renten Service der Deutschen Post, falls eine Rente bezogen wurde. Zu viel überwiesene Beträge werden zurückgefordert.
5. Wichtiges sichern, bevor geräumt wird
Nehmen Sie sich für diesen Schritt Zeit. Was einmal entsorgt ist, kommt nicht zurück.
- Dokumente: Testament, Ausweise, Versicherungspolicen, Kontoauszüge, Steuerbescheide, Grundbuchunterlagen, Verträge, Rentenbescheide.
- Wertsachen: Bargeld, Schmuck, Sparbücher, Münzen, Uhren. Auch an ungewöhnlichen Orten nachsehen — in Büchern, Schuhkartons, Kleidertaschen.
- Digitales: Laptop, Handy, Passwortlisten. Sie helfen, Online-Konten und Verträge zu finden.
- Erinnerungsstücke: Fotos, Briefe, Tagebücher, Familienbibel, Bilder.
Gibt es mehrere Erben, verabreden Sie, wer was erhält, bevor geräumt wird. Ein gemeinsamer Termin in der Wohnung verhindert späteren Streit.
6. Die Auflösung selbst
Wenn Berechtigung, Frist und Wichtiges geklärt sind, kann die Wohnung geräumt werden.
- Besichtigung vereinbaren. Ein seriöser Anbieter sieht sich die Wohnung an, bevor er einen Preis nennt.
- Festpreis und Wertanrechnung schriftlich festhalten. Gut erhaltene Möbel oder Sammlungen können den Preis senken.
- Markieren, was bleibt. Alles, was Erben behalten wollen, vorher abholen oder deutlich kennzeichnen.
- Räumung und besenreine Übergabe. Die meisten Erben müssen am Räumtag nicht vor Ort sein.
- Übergabe an den Vermieter mit Protokoll und Zählerständen.
Sich Zeit nehmen, wo es geht
Viele Angehörige erleben die Räumung als letzten Abschied. Es ist in Ordnung, sich dafür Zeit zu lassen, solange die Kündigungsfrist es zulässt. Ein Gespräch mit dem Vermieter über den Übergabetermin hilft oft mehr als Eile.
Mehr zu unserer Arbeit nach einem Todesfall lesen Sie auf der Seite Wohnungsauflösung & Nachlass.