Wenn ein Umzug ins Heim oder in eine kleinere Wohnung ansteht
Oft muss es schnell gehen: Ein Pflegeplatz wird frei, und die bisherige Wohnung soll bis zum Monatsende geräumt sein. Gleichzeitig hängen an vielen Gegenständen Erinnerungen. Deshalb klären wir vorab mit Ihnen, was in das neue Zuhause mitgeht, was in der Familie bleibt und was abgegeben werden kann.
Was mitgehen soll, kennzeichnen Sie einfach. Den Rest räumen wir in Ruhe und nach Absprache. Sie müssen dafür nicht jeden Tag vor Ort sein — viele Angehörige wohnen nicht in der Nähe und geben uns für den Räumtag den Schlüssel.
Wertanrechnung: Was der Hausrat noch wert ist
Nicht alles in einem Haushalt ist Abfall. Gut erhaltene Massivholzmöbel, funktionierende Geräte, Werkzeug, Porzellan oder Sammlungen haben oft noch einen Wert. Bei der Besichtigung schätzen wir diesen Wert und ziehen ihn direkt vom Festpreis ab.
Realistisch bleibt dabei wichtig: Viele Möbel, die früher teuer waren — etwa große Wohnzimmerschränke aus den 1970er- und 1980er-Jahren —, sind heute kaum noch verkäuflich. Wir sagen Ihnen offen, was sich anrechnen lässt und was nicht. Besonders wertvolle Einzelstücke wie Kunst oder Antiquitäten lassen Sie am besten vorher von einem Sachverständigen schätzen.
Vom vollen Haus zur Übergabe
Eine Haushaltsauflösung umfasst mehr als die Wohnräume. Keller, Dachboden, Garage, Gartenhaus und Schuppen sind oft über Jahrzehnte gefüllt worden und machen einen großen Teil der Menge aus. Wir planen das bei der Besichtigung mit ein, damit der Festpreis vollständig ist.
Am Ende stehen leere, besenreine Räume. Das ist der übliche Zustand für die Übergabe an einen Vermieter oder Käufer. Sind darüber hinaus Arbeiten wie das Entfernen von Teppichböden oder Tapeten gewünscht, sprechen wir das vorher ab und nehmen es in den Festpreis auf.
Häufige Fragen: Haushaltsauflösung
Wie lange dauert eine Haushaltsauflösung?
Das hängt von der Menge ab. Eine durchschnittliche 3-Zimmer-Wohnung ist meist in ein bis zwei Arbeitstagen geräumt, ein Einfamilienhaus mit Keller und Dachboden dauert entsprechend länger. Den geplanten Zeitraum nennen wir Ihnen bei der Besichtigung.
Kann ein Teil der Möbel in die neue Wohnung mitgenommen werden?
Das klären wir bei der Besichtigung im Einzelfall. Wichtig ist, dass Sie alles, was mitgeht, deutlich kennzeichnen, damit es beim Räumen nicht versehentlich mitgenommen wird.
Wer darf eine Haushaltsauflösung beauftragen?
Den Auftrag erteilt, wer über den Hausrat verfügen darf: der Bewohner selbst, ein Bevollmächtigter oder ein gerichtlich bestellter Betreuer mit passendem Aufgabenkreis. Im Zweifel klären Sie die Vollmacht vorab — das schützt alle Beteiligten.